Allgemeine Geschäftsbedingungen der content4med GmbH

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte der content4med GmbH, nachfolgend „content4med“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt. Von diesen Ge- schäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn content4med hätte gesondert ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen content4med und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn nicht in jedem Einzelfall auf sie hingewiesen wird.

1.4 content4med entwickelt innovative Lern- und Kommunikationskonzepte im Bereich Medizin, produziert die zu diesen Konzepten passenden Lerninhalte (Content) aus einer Hand und erbringt Dienstleistungen im Bereich Medical Consulting, sowie Dienstleistungen in den Bereichen Analyse, Beratung, Konzeption, Moderation, Gestaltung, Text, Programmierung und Umsetzung medizinischen und medientechnischen Wissens. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von content4med.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages

2.1 Grundlage für die Leistung von content4med und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an content4med auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der content4med mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt content4med über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.

2.2 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entste- hende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen content4med, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinde- rung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden gegen content4med resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch dem Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht einge- halten werden können und/oder nichteintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheber- rechtsgesetz geschützt. Alle von content4med gestalteten Medien, deren Entwürfe, Reinzeichnungen, konzeptionellen Arbeiten und konzeptionellen Aufbereitungen wie Mindmaps, Konzeptpapiere, Storyboards, Drehbücher und Scripts unter- liegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.

3.2. Die von content4med gestalteten Medien, deren Entwürfe, Reinzeichnungen, konzeptionelle Arbeiten und konzepti- onelle Aufbereitungen wie Mindmaps, Konzeptpapiere, Storyboards, Drehbücher und Scripts dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von content4med weder im Original noch bei Reproduktion vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoss gegen diese Bestimmungen berechtigt content4med, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, so ist content4med berechtigt, für den vorstehend genannten Fall als Vertragsstrafe das Doppelte der üblichen Vergütung zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Honorars bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3.3. content4med überträgt dem Kunden mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich verein- barte Dauer, im vertraglich vereinbarten Umfang und für den vertraglich vereinbarten Zweck, soweit nichts anderes verein- bart ist, die nicht ausschliesslichen, d.h. einfachen Nutzungsrechte an allen von content4med im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinaus- gehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabre- de. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von content4med. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei content4med.

3.4. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von content4med.

3.5. Über den Umfang der Nutzung steht content4med ein Auskunftsanspruch zu.

3.6. content4med darf die von ihr entwickelten Gegenstände angemessen und branchenüblich signieren und hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt content4med zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50% der vereinbar- ten Vergütung. Das Recht, bei Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

3.7. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3.8. content4med darf den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese werbliche Verwendung kann durch entspre- chende gesonderte Vereinbarung zwischen content4med und dem Kunden ausgeschlossen werden.

4. Vergütung

4.1. Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auf- tragsdaten unverändert bleiben. Im übrigen gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Die Preise enthalten keine Mehrwert- steuer. Sie gelten ab Geschäftssitz der content4med und schliessen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versand- und Versandnebenkosten nicht ein.

4.2. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht content4med ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugs- zinsen in Höhe von 10 % über dem Basissatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendma- chung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.3. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann content4med dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von content- 4med verfügbar sein.

4.4. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden content4med alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und content4med von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.5. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet content4med dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10 %, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25 %, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 100 %.

4.6. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden diesem berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten die vom Kunden gewünschten Modifikationen auf die von content4med bereits erbrachte Leistung.

4.7. Entwürfe, Reinzeichnungen, konzeptionelle Arbeiten und konzeptionelle Aufbereitungen wie Mindmaps, Konzeptpa- piere, Storyboards, Drehbücher und Scripts bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

4.8. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe, Reinzeichnungen, konzeptionelle Arbeiten und konzeptio- nelle Aufbereitungen wie Mindmaps, Konzeptpapiere, Storyboards, Drehbücher und Scripts geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

4.9. Werden die Leistungen von content4med in einem größeren Umfang oder anderer Art und Weise als ursprünglich vor- gesehen genutzt, so ist content4med berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren und der ursprünglich gezahlten Vergütung für die Nutzung zu verlangen. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die content4med für den Auftrag erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

5. Zusatzleistungen, Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

5.2. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung der von content4med gestalteten Medien, Manuscriptstudium oder Datenhandling, insbesondere Dearchivierungsleistungen und Versionsänderungen, werden nach dem Zeitaufwand berechnet.

5.3. content4med ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, content4med entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.4. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von content4med abgeschlossen wer- den oder der Erbringer der Fremdleistung eine Forderung hieraus gegenüber content4med geltend macht oder eine solche Geltendmachung ankündigt, verpflichtet sich der Kunde, content4med im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere, aber nicht nur, die Übernahme der Kosten.

5.5. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Bereitstellung von Datenträgern, die Archivierung von Daten oder deren Bereitstellung in abweichenden Formaten, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Filmen, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck etc. sowie sonstige Aufwendungen von content4med für nicht bei content4med erbrachte (Teil-)Leistungen sind vom Kunden zu erstatten.

5.6. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.

6. Eigentum

6.1. An sämtlichen Leistungen, insbesondere Entwürfen, Konzepten und Reinzeichnungen sowie konzeptionellen Arbeiten und konzeptionellen Aufbereitungen wie Mindmaps, Konzeptpapieren, Storyboards, Drehbüchern und Scripts werden gegen Berechnung – nur nach Nutzungsart und Nutzungsdauer gestaffelte
Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch weitergehende Rechte übertragen. Insbesondere verbleibt das geistige Eigentum bei content4med.

6.2. Eventuell überlassene Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas andere vereinbart wurde.

6.3. Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen sowie aller weiterer physischer Leistungsergebnisse oder Hilfsmittel erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

6.4. content4med ist nicht verpflichtet, offene, d.h. abänderbare Dateien oder Layouts, die zur Erbringung der Leistung

erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. content4med übergibt lediglich nicht abänderbare, ausschliesslich für den vorgesehenen Verwendungszweck einsetzbare Daten je nach Zweck bspw. als pdf-
Datei. Wünscht der Kunde die Herausgabe offener, d.h. abänderbarer Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Dem Kunden von content4med zur Verfügung gestellte Daten dürfen nur mit

ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von content4med geändert werden.

6.5. Die vom Kunden zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände und/oder Hilfsmittel blei- ben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von content4med und werden nicht ausgeliefert.

7. Korrektur, Produktüberwachung und Belegmuster

7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung werden dem Kunden auf Wunsch und gegen Berechnung Korrekturmuster vorgelegt, sofern dies nach den Umständen, insbesondere der Frist zur Fertigstellung oder des Gegenstands des Auftrages,möglich ist.

7.2. Bei der Produktionsüberwachung ist content4med berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidun- gen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. content4med haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn und soweit keine wesentliche Vertragspflichtverletzung oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit in Rede steht.

7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten aus Druckproduktionen überlässt der Kunde content4med 5 bis 10 Belegstücke un- entgeltlich. content4med ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

8. Geheimhaltungspflicht

8.1. content4med ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die aufgrund eines Auftrages vom Kunden erhalten werden, für die Dauer von zehn Jahren streng vertraulich zu behandeln und sowohl die Mitarbeiter von content4med, als auch von content4med herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu
verpflichten.

8.2. Die in 8.1. in Bezug auf content4med beschriebene Regelung gilt in gleicher Weise für den Kunden für alle Kenntnisse und Informationen, die er aufgrund eines Auftrages von und über content4med erhält.

9. Pflichten des Kunden

9.1. Der Kunde stellt content4med alle für die Durchführung des Projektes benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von content4med sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgege- ben.

9.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an Dritte, insbesondere andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit content4med erteilen.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch content4med erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Massnahmen gegen Vorschriften des Wett- bewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. content4med ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese content4med bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt content- 4med von Ansprüchen Dritter frei, wenn content4med auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl con- tent4med dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Massnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch content4med beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet content4med für eine durchzuführende Massnahme eine diesbezügliche rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkun- dige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit content4med die Kosten hierfür der Kunde.

10.2. content4med haftet in keinem Fall wegen der in den Lern- und Kommunikationskonzepten enthaltenen Sachaussagen

über Produkte und Leistungen des Kunden. content4med haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

10.3. content4med haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von content4med wird der Höhe nach beschränkt auf den einmaligen Ertrag von content4med, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von content4med für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positi- ven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Masse, wie sich die Haftung von content4med nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

10.4. content4med verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlas- sene Vorlagen, Datenträger, Displays, Layouts, etc. sorgfältig zu behandeln. content4med haftet für entstandene Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn und soweit keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Verlet- zung von Leben, Körper oder Gesundheit in Rede steht. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist – mit derselben Einschränkung – ausgeschlossen.

10.5. Sofern content4med notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungs- gehilfen.

10.6. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen, Reinzeichnungen, konzeptionellen Arbeiten und konzeptio- nellen Aufbereitungen wie Mindmaps, Konzeptpapiere, Storyboards, Drehbücher und Scripts durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

10.7. Für die urheberrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet content4med ebensowenig wie für deren wettbe- werbs- und urheberrechtliche Zulässigkeit, es sei denn, content4med verwendet vorsätzlich oder grob fahrlässig urheber- rechtlich geschütztes Material ohne Genehmigung des Rechtsinhabers.

10.8. Beanstandungen, gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

10.9. Mängel eines Teils der gelieferten Werke berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung/Lieferung, es sei denn, die mangelfreie Teillieferung ist für den Kunden ohne Interesse.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. content4med behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

11.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann content4med eine angemessenen Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann content4med Scha- densersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unbe- rührt.

12. Verwertungsgesellschaften

12.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von content4med verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese content4med gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

12.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberate- rischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der content4med-Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

13. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

13.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung und –er- arbeitung auf Seiten von content4med angefertigt werden, verbleiben bei content4med. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. content4med schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

14. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

14.1. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsen- de gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

15. Streitigkeiten

15.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein aussergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und content4med jeweils zur Hälfte getragen.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

16.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

16.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld, wenn der Kunde Kauf- mann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessenen Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

16.5. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Bankverbindung und die bekannt gegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsverbindung von content4med gespeichert werden.

Krefeld, den 23. Mai 2013